Lassen Sie Ihre Buchführung und Lohnabrechnung von einem Dienstleister in Ihrer Nähe erledigen.
Im deutschlandweiten Verzeichnis zuverlässiger Bürodienstleister erwarten Sie Fachleute, die auf einem hohen Leistungsniveau durch Spezialisierung auf den Bereich Buchführung, Lohnabrechnung arbeiten und fachlich sowie technisch auf dem neuesten Stand sind.
Was Monat für Monat Geld kostet, ist besonders gut für den Rotstift geeignet.
Welcher Unternehmer möchte in Zeiten wie diesen nicht sparen. Fleißarbeit fürs Finanzamt ? Eigene Ressourcen für ungeliebte Arbeit einsetzen oder lieber die Zeit für Ihre Kunden nutzen?
Kompetente Leistungen vom Fachmann-(frau) zu fairen Preisen!
Der Bereich der Buchhaltung eignet sich besonders gut für das Outsourcing. Hier erwarten Sie Fachleute, die auf einem hohen Leistungsniveau durch Spezialisierung auf den Bereich Buchführung arbeiten und fachlich sowie technisch auf dem neuesten Stand sind:
Zum Dienstleistungskatalog der Partnerbüros zählen unter anderem:
Als Individualleistungen werden von einzelnen Büros folgende Leistungen zusätzlich angeboten:
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Spezialisten helfen Geld und Zeit sparen
Bestimmungen und Vorschriften ändern sich schneller, als Sie Änderungs-Mitteilungen lesen können.
Vergessen Sie den ganzen Ärger – die auf Lohn- und Gehaltsabrechnung spezialisierten Büros sind auf dem Laufenden und arbeiten mit den aktuellsten und neuesten Lohnabrechnungsprogrammen.
Über die schnelle und pünktliche Abwicklung freut sich auch Ihr Personal.
Zum Dienstleistungskatalog der Partnerbüros zählen unter anderem:
Sparen Sie als Unternehmer Monat für Monat bei einem Optimum an Leistung.
Sprechen Sie mit einem der Partnerbüros. Auch räumliche Entfernung stellt, bei den heutigen technischen Möglichkeiten kein Problem für die Ausgliederung dieser Dienstleistung mehr dar.
Hier aufgeführte Partnerbüros arbeiten im Allgemeinen nach den Vorschriften des § 6 Nr. 3 u. 4 und § 8 des Steuerberatungsgesetz.
Dieses Gesetz erlaubt einem Personenkreis mit besonderen Voraussetzungen an die berufliche Ausbildung, Kontieren, Erfassung und Auswerten der lfd. Geschäftsvorfälle eines Unternehmens anzubieten und durchzuführen. Die selbständigen Buchhalter bieten keine Leistungen an, die den steuerberatenden Berufen vorbehalten sind: Echte Steuerberatung, Rechtsberatung im steuerlichen Bereich, steuerliche Vertretung, Anfertigung von Abschlüssen und Bilanzen und deren Vorbereitung, Anfertigung von Steuererklärungen und Vertretung des Steuerpflichtigen bleiben weiterhin in den bewährten Händen des Steuerberaters. Dieser kann jedoch einfach mit den vom selbständigen Buchhalter angefertigten Daten und Auswertungen weiterarbeiten.
Für genaue Informationen kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Anbieter.