Büro-Lexikon

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit kleine Unternehmen und Selbstständige davon, Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen und ans Finanzamt abzuführen. Seit 2025 gilt sie, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt. Kleinunternehmer sparen sich Umsatzsteuer- Voranmeldungen und vereinfachen ihre Buchhaltung – verzichten im Gegenzug aber auf den Vorsteuerabzug. Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Regelung sofort.

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Wer die Kleinunternehmerregelung nutzen kann

  • Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 €
  • Laufendes Jahr voraussichtlich unter 100.000 €
  • Die Grenzen gelten für alle unternehmerischen Tätigkeiten zusammen
  • Neugründer starten automatisch als Kleinunternehmer (Grenze im Startjahr anteilig)

Vorteile und Nachteile

Vorteil: deutlich weniger Bürokratie, keine Umsatzsteuer-Voranmeldung und ein Preisvorteil gegenüber Privatkunden. Nachteil: kein Vorsteuerabzug – das ist besonders bei größeren Anschaffungen oder Investitionen ungünstig.

Was beim Überschreiten passiert

Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschritten, wechselt man ab diesem Zeitpunkt – gegebenenfalls unterjährig – automatisch zur Regelbesteuerung und muss ab dann Umsatzsteuer ausweisen. Stand 2026, keine Steuerberatung.

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