Büro-Lexikon

GoBD

GoBD steht für die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Es sind Vorgaben des Bundesfinanzministeriums, die regeln, wie Unternehmen steuerlich relevante Unterlagen digital erfassen, speichern und für das Finanzamt zugänglich halten müssen. Kernforderungen sind Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Unveränderbarkeit und revisionssichere Archivierung. Wichtig: Digitale Belege wie E-Rechnungen müssen digital aufbewahrt werden – ein Ausdruck genügt nicht.

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Was die GoBD verlangen

  • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
  • Vollständigkeit und Richtigkeit
  • Unveränderbarkeit – revisionssichere Ablage
  • Zeitgerechte Erfassung und geordnete Aufbewahrung
  • Verfahrensdokumentation der eingesetzten Systeme

Aufbewahrungsfristen im Überblick

  • Buchungsbelege (u. a. Rechnungen): 8 Jahre – seit 2025 verkürzt von zuvor 10 Jahren
  • Handelsbücher, Jahresabschlüsse und Inventare: weiterhin 10 Jahre
  • Geschäftsbriefe: 6 Jahre

Was das für die Praxis bedeutet

Digitale Originale müssen digital und revisionssicher archiviert werden – ein einfaches Ablegen im Dateisystem ist veränderbar und genügt nicht. In der Regel braucht es ein DMS oder eine GoBD-konforme Archivlösung. Bei Einrichtung und laufender Ablage unterstützen Dienstleister mit Schwerpunkt digitale Archivierung. Stand 2026, keine Steuerberatung.

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