Was die GoBD verlangen
- Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
- Vollständigkeit und Richtigkeit
- Unveränderbarkeit – revisionssichere Ablage
- Zeitgerechte Erfassung und geordnete Aufbewahrung
- Verfahrensdokumentation der eingesetzten Systeme
Aufbewahrungsfristen im Überblick
- Buchungsbelege (u. a. Rechnungen): 8 Jahre – seit 2025 verkürzt von zuvor 10 Jahren
- Handelsbücher, Jahresabschlüsse und Inventare: weiterhin 10 Jahre
- Geschäftsbriefe: 6 Jahre
Was das für die Praxis bedeutet
Digitale Originale müssen digital und revisionssicher archiviert werden – ein einfaches Ablegen im Dateisystem ist veränderbar und genügt nicht. In der Regel braucht es ein DMS oder eine GoBD-konforme Archivlösung. Bei Einrichtung und laufender Ablage unterstützen Dienstleister mit Schwerpunkt digitale Archivierung. Stand 2026, keine Steuerberatung.
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