Wie lange sollten private Dokumente und Rechnungen, Verträge oder Kontoauszüge zu Hause aufbewahrt werden?
Welche Unterlagen sind wirklich wichtig – und gibt es für Privatpersonen überhaupt gesetzliche Aufbewahrungsfristen?
Hinweis: Die folgenden Informationen stellen keine rechtlich verbindliche Beratung dar. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Stelle.
Gibt es gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen?
Für Privatpersonen bestehen in Deutschland keine einheitlich vorgeschriebenen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen wie im Geschäftsbereich. Dennoch gibt es Situationen, in denen auch Privatpersonen gesetzlich zur Aufbewahrung bestimmter Dokumente verpflichtet sind – insbesondere bei Handwerkerrechnungen, Steuerunterlagen oder Garantien.
Wie lange sind Rechnungen aufzubewahren?
Generell:
- Privatpersonen: 2 Jahre (oder 5 Jahre bei Gewährleistung)
- Unternehmen: 8 Jahre ab 2025 (bisher 10 Jahre)
Die empfohlene Frist beginnt jeweils am Ende des Kalenderjahres, in dem das jeweilige Dokument erstellt oder empfangen wurde, und endet ebenfalls mit dem Ablauf eines Kalenderjahres.

Empfohlene Aufbewahrungsfristen für private Unterlagen
| Dokumentart |
Empfohlene Aufbewahrungsfrist |
Begründung |
| Handwerkerrechnungen |
Mindestens 2 Jahre |
Gewährleistungspflicht nach BGB |
| Kaufverträge & Garantieunterlagen |
Solange Garantie / Gewährleistung besteht (mind. 2 Jahre) |
Nachweis bei Reklamation oder Umtausch |
| Rechnungen & Quittungen |
Mindestens 2 Jahre, bei größeren Anschaffungen länger |
Für Umtausch, Rückgabe oder Garantieansprüche |
| Steuerunterlagen |
Mindestens 4 Jahre |
Rückwirkende Prüfung durch das Finanzamt |
| Mietunterlagen & Betriebskostenabrechnungen |
Mindestens 4 Jahre |
Nachforderungen bis zu 4 Jahre möglich |
| Bankunterlagen & Kontoauszüge |
Bis zu 10 Jahre |
Nachweis bei Zahlungen, insbesondere bei Krediten |
| Versicherungsunterlagen |
Während Vertragslaufzeit + mind. 3 Jahre |
Nachweis im Schadensfall |
| Lohn- & Gehaltsabrechnungen |
Bis zum Renteneintritt |
Wichtig für Rentenberechnung |
| Kredit- und Darlehensunterlagen |
Bis zur vollständigen Rückzahlung + mind. 3 Jahre |
Absicherung bei Nachforderungen |
| Altersvorsorge-Verträge |
Dauerhaft |
Nachweis über Vermögen & Rentenansprüche |
Diese Unterlagen sollten Sie lebenslang aufbewahren:
- Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
- Schul- und Ausbildungszeugnisse, Berufsabschlüsse
- Renten- und Sozialversicherungsnachweise
- Arbeitsverträge, Gehaltsnachweise
- Ärztliche Gutachten (z. B. bei chronischen Erkrankungen)
- Unterlagen über Wohneigentum
- Reisepass-, Ausweis- und Führerscheinkopien
Besonderer Fall: Wohneigentum
Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, sollte alle relevanten Unterlagen dauerhaft aufbewahren:
- Grundbuchauszug
- Bau- und Architektenpläne
- Rechnungen zu Renovierungen und Sanierungen
- Versicherungsnachweise (z. B. Gebäudeversicherung)
- Übergabeprotokolle und Bauabnahmen
Diese Dokumente sind wichtig bei einem späteren Verkauf zur Wertbestimmung oder für steuerliche Zwecke.
Tipps zur Dokumentenorganisation
Fazit: Gut organisiert – gut vorbereitet
Wer private Unterlagen strukturiert und fristgerecht aufbewahrt, schützt sich bei Reklamationen, Versicherungsfällen oder Steuerprüfungen vor unnötigen Problemen.
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