Wie lange müssen private Rechnungen und Unterlagen aufbewahrt werden? Welche Unterlagen müssen verwahrt werden? Gibt es eine Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen?
Bitte beachten: Die Angaben sind rechtlich nicht verbindlich. Bitte im Zweifelsfall fachlich beraten lasssen!
Aufbewahrungsfristen privat Definition:
Die Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt oder empfangen worden ist und endet nach Ablauf der Frist mit dem Ende des Kalenderjahres. Eine generell definierte Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen ist mir nicht bekannt. Bei einigen Sachverhalten haben aber auch Privatpersonen eine zweijährige Aufbewahrungsfrist zu beachten und es ist es sehr vorteilhaft diese gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mit etwas Spielraum nach oben einzuhalten. Unten dazu mehr.
Aufbewahrungsfristen Privathaushalte und für Rechnungen gilt:
Für fast alle Rechnungen gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Geprüfte und bezahlte Rechnungen kann man allerdings schon vor Ablauf dieser Frist entsorgen - das schafft Platz im Ordner.
Die Kündigung von Zeitschriften-Abos sollte man sich schriftlich bestätigen lassen. Diese Bestätigung kann nach spätestens einem Jahr in den Papierkorb.
Wichtiger Tipp: Aufbewahrungsfristen für Rechnungen sicher digital speichern
Bei allen wichtigen Dokumenten machte es Sinn diese einzuscannen und am besten verschlüsselt auf einem Server in der Cloud zu speichern. So haben Sie im Zweifelsfall immer eine Kopie. z.B nach einem Brand oder Wasserschaden.
Kostengünstige, meist sogar kostenlose Angebote finden Sie einfach bei Google mit den passenden Stichworten.
Grundsätzlich gilt:
Man sollte Kaufverträge und Kassenbons mindestens für die Zeit der Gewährleistung oder Garantie verwahren. Die beträgt in den meisten Fällen zwei Jahre. Mit der Aufbewahrung können sie eine eventuelle Reklamation innerhalb dieser Zeit gewährleisten.
Anders verhält es sich bei Anschaffungen, für die der Hersteller eine Extra- Garantie übernimmt. Bei solchen Waren sollten Kaufbeleg und Garantieschein so lange aufbewahrt werden, bis der Garantieanspruch verfällt. Bei höherwertigen Gütern würde ich die Belege generell aufheben, um bei Verlust oder späterem Verkauf einen Nachweis über den Wert zu haben. Aufbewahrungsfristen für Rechnungen.
Bitte bei Aufbewahrungsfristen privat beachten:
Bei bestimmten Sachverhalten haben auch Privatpersonen eine zweijährige Aufbewahrungsfrist zu beachten. Das bezieht sich auf Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere beweiskräftige Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit einem Grundstück erhalten haben.
Zu den Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück gehören u. a. sämtliche Bauleistungen, planerische Leistungen, die Bauüberwachung, Renovierungsarbeiten, das Anlegen von Bepflanzungen und Gerüstbau. Auf diese Aufbewahrungspflicht der Privatperson hat der leistende Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz in der Rechnung hinzuweisen.
Mindestens 2 Jahre aufheben:
- Kaufverträge und Kassenbons
- Rechnungen / Garantieunterlagen Handwerkerrechnungen
- Rechnungen von Ärzten, Anwälten und Notaren
Kaufverträge und Kassenbons
Man sollte Kaufverträge und Kassenbons mindestens für die Zeit der Gewährleistung oder Garantie verwahren. Die beträgt in den meisten Fällen zwei Jahre. Mit der Aufbewahrung können sie eine eventuelle Reklamation innerhalb dieser Zeit sicherstellen und begründen. Anders verhält es sich bei Anschaffungen, für die der Hersteller eine längere Garantie übernimmt. Bei solchen Gegenständen sollten Kaufbeleg und Garantieschein aufbewahrt werden, bis der Garantieanspruch dann verfallen ist.
Handwerker Rechnungen
Für viele Rechnungen gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Eine Ausnahme von der Regel bilden Handwerkerrechnungen. Diese sollten als Nachweis über einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahrt werden, da bei größeren baulichen Veränderungen die Gewährleistungspflicht der Handwerker ebenfalls fünf Jahre beträgt.
Mindestens 3 Jahre aufheben:
- Mietverträge,
- Kautionsquittungen,
- Übergabeprotokolle der Wohnungen
Mindestens 4 Jahre aufheben:
- Private Aufbewahrungsfristen für Kontoauszüge und Bankunterlagen
- Verträge über Sparguthaben und Kredite sollten grundsätzlich über die gesamte Laufzeit verfügbar sein. Ist der Sparvertrag ausgezahlt oder der Kredit bezahlt, können die Unterlagen vernichtet werden. Bankbelege wie Einreichungen eines Schecks, Überweisungsbelege und Kontoauszüge dienen als Zahlungsnachweise.
- Verträge über Sparguthaben und Kredite über die gesamte Laufzeit Andere Bankbelege wie Scheckeinreichungen, Überweisungen und Kontoauszüge Belege für regelmäßige Zahlungen z: B. Miete.
- Gesetzlich gilt seit dem 1. Januar 2002: Belege für regelmäßige Zahlungen, die über einen längeren Zeitraum getätigt wurden (z. B. Miete), können noch vier Jahre später als Beweis herangezogen werden.
- Bei einmaligen Zahlungen gilt eine Frist von zwei Jahren. Fehlt nach Ablauf dieser Fristen dennoch ein Beleg, kann dieser bei der Bank evt. noch angefordert werden. Allerdings haben die Banken entsprechende Unterlagen meist nur sechs Jahre in ihren Archiven und zum Teil werden leider für die nachträgliche Ausstellung einiges an Gebühren erhoben.
Mindestens 5 Jahre aufheben:
Für Mängelansprüche bei der Herstellung, Planung oder Überwachung von Bauwerken gilt eine Fünf-Jahres-Frist. Sie sollten alle Unterlagen aufheben, die notwendig sind, um eine Reklamation oder einen Mängelanspruch zu dokumentieren.
30 Jahre aufheben:
- Urteile
- Mahnbescheide
- Prozessakten
Lebenslang aufbewahren sollten Sie:
- Ärztliche Gutachten
- Ausbildungsurkunden
- Zeugnisse
- Taufschein
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Kopien von Reisepass, Personalausweis und Führerschein
- Sterbeurkunden von Familienangehörigen
- Schul- und Hochschulzeugnisse, Berufsabschlüsse
- Belege über vorhandenes Wohneigentum
- Unterlagen für die Rentenberechnung
- Unterlagen über den beruflichen Werdegang Sozialversicherungsnachweise
- Arbeitsverträge
- Gehaltsabrechnungen
- Immatrikulationsbescheinigungen
- Nachweis über sozialabgabepflichtige Tätigkeiten während der Ausbildung
- Sozialversicherungsunterlagen inklusive der jährlichen Sozialversicherungsnachweise
- Versicherungsunterlagen:
Egal ob Haftpflicht-, Hausrat- oder Lebensversicherung, es gilt: Sämtliche Unterlagen zu diesen Versicherungen (Verträge, Änderungen, Statusberichte) grundsätzlich so lange aufbewahren wie die jeweilige Versicherung läuft.
Anders verhält es sich bei sogenannten Prämienschreiben, also den Unterlagen, in denen die Versicherung den anfallenden Betrag für die Versicherungsleistungen einfordert. Diese Schreiben kann man nach der Bezahlung getrost wegwerfen.
Arbeitsverträge und Gehaltsunterlagen…sollten aufgehoben werden, bis der Rentenanspruch geklärt und bestätigt ist.
Wohnungs- und Mietverträge:
Nach Beendigung des Mietverhältnisses sollten Mietverträge, deren Änderungen sowie Übergabeprotokolle bis zur Verjährungsfrist nach drei Jahren aufbewahrt werden. Nebenkostenabrechnungen können noch bis zu einem Jahr nach Erhalt angefochten werden. Einmal bezahlt kann man sich von ihnen trennen. Wer aber einzelne Posten über Jahre hinweg miteinander vergleichen möchte, der sollte die Nebenkostenabrechnung ca. 3 bis 4 Jahre aufbewahren.
Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Rechnungen, die bei Mietende für Kautions-, und Abstandsverhandlungen wichtig sind, Übergabeprotokoll .
Wohneigentum::
- Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, sollte alle Rechnungen sammeln, da sie im Falle eines Verkaufes helfen, den Wert des Hauses festzustellen.
- Grundbuchauszug
- Baurechnungen
- Bauzeichnungen
- Übergabeprotokolle, Bauabnahme
- Gebäudeversicherung
- Rechnungen, die bei einem Verkauf für Preisverhandlungen (Wertermittlung) wichtig sind
Private Steuerunterlagen:
Steuerbescheide müssen nicht aufbewahrt werden. Allerdings benötigt man bei einigen Anträgen auf staatliche Zuschüsse diese Bescheide auch rückwirkend. Zum Beispiel, wenn es um den Betrag für die Kindergartenkosten geht, müssen Eltern angeben, wie viel sie im Jahr verdienen. Auch bei der Feststellung von Pflegegeld Zahlungen für einen Verwandten dienen Steuerbescheide als wichtige Bemessungsgrundlage. Unterlagen für die Berechnung der Einkommenssteuer sollten besonders sorgfältig aufbewahrt werden, wenn der Steuerbescheid nur vorläufig oder unter Vorbehalt einer Nachprüfung bewilligt wurde.
Belege über:
Zins- und Mieteinnahmen Werbungskosten Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastungen können Sie - sofern Sie sie nicht noch für andere Zwecke brauchen vernichten, sobald der Steuerbescheid für das betreffende Jahr vorliegt. Für diese Unterlagen gelten keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Versicherungsunterlagen
Für Haftpflicht-, Hausrat- oder Lebensversicherung gilt: Sämtliche Unterlagen zu diesen Versicherungen (Verträge, Änderungen, Statusberichte) grundsätzlich so lange aufbewahren wie die jeweilige Versicherung läuft. Bei den sog. Prämienschreiben, den Unterlagen, in denen die Versicherung den anfallenden Betrag für die Versicherungsleistungen einfordert, kann man nach der Bezahlung getrost entsorgen.
Allgemeine Tipps:
Wer unnötigen Papierkram vermeiden will, der sollte schon beim Brief öffnen unbedingt Werbung und Briefumschläge wegwerfen. Schon bei der Durchsicht der Post kann man einzelne Themen voneinander trennen und mit einem Textmarker z.B. Versicherungs- oder Vertragsnummern kennzeichnen. Das erspart beim Abheften Zeit.
Hilfreich ist es auch jede Woche 1 bis 2 Stunden Zeit für den lästigen Bürokram einzuplanen.
Und denken Sie daran, wir helfen Ihnen gerne, sei es mit Informationen oder tatkräftiger Hilfe. Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen
Unserer Partner auf: Büro-Dienstleistungen.com
wenn Sie Fragen zu den Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen oder für Ihre Firma haben.
Links zum Thema Aufbewahrungsfristen privat:
Bundesministerium der Finanzen
Verband der Versicherungswirtschaft